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BGB § 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung

BGB § 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung

[ Auszug: (1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig ... ]